Presseinformation vom 22.02.2010
Gewährung von Sonderbedarfen entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.
Zu dem am 9. Februar gefällten Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt
es jetzt konkrete Vorgaben bei der Gewährung der sogenannten „Sonderbedarfe“. Die Sozialagentur Ostvorpommern orientiert sich bei deren Anwendung an einer Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit.
Mit dem Urteil wurde entschieden, dass neben der Regelleistung ab sofort auch unabweisbare, laufende nicht nur einmalige besondere Bedarfe, die in atypischen Lebenslagen anfallen, zu decken sind. Das bedeutet im Einzelnen:
Ein Anspruch auf den „Sonderbedarf“ besteht nur dann,
· wenn die Leistungen des Hilfebedürftigen, einschließlich der Leistungen Dritter nicht ausreichen, das Existenzminimum zu gewährleisten
· wenn es sich um einen dauerhaften oder längerfristigen, regelmäßig wiederkehrenden, unabweisbaren Bedarf handelt.
Als mögliche Beispiele zur Gewährung dieser Beihilfe sind zu nennen:
· Nicht verschreibungspflichtige Arznei-/Heilmittel
bei einer besonderen oder auch chronischen Erkrankung (z.B. Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis)
· Putz-/Haushaltshife für Rollstuhlfahrer
soweit keine Unterstützung z.B. durch Angehörige zur Verfügung steht
· Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts
das bedeutet in besonderen Ausnahmefällen die Erstattung von Fahrt- und ggf. Übernachtungskosten bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts geschiedener oder getrennt lebender Eltern mit ihren Kindern
· Nachhilfeunterricht
in besonderen Einzelfällen, z.B. bei langfristiger Erkrankung und bei Aussicht auf Überwindung des Nachhilfebedarfes innerhalb von 6 Monaten oder längstens bis zum Schuljahresende.
Bei folgenden Beispielen handelt es sich nicht um „Sonderbedarfe“:
· Praxisgebühr
· Schulmaterialien und Schulverpflegung
· Bekleidung/Schuhe in Übergrößen
· Krankheitsbedingter Ernährungsaufwand
Anträge können ab sofort bei der Sozialagentur Ostvorpommern gestellt werden. Für zusätzliche Auskünfte und Erläuterungen stehen die Mitarbeiter vor Ort in den einzelnen Standorten zur Verfügung.
Presseinformation vom 18.02.2010
Bürgerbeauftragter zum Gespräch in der Sozialagentur
Am Rande des regulären Sprechtages des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Bernd Schubert, war dieser zu einem Gesprächstermin in der Sozialagentur Ostvorpommern erschienen.
Der Bürgerbeauftragte nutzte den Sprechtag in der Region, um Anliegen von Bürgern, mit dem Agenturleiter, Kurt Rabe, persönlich zu besprechen. Des weiteren sagte der Bürgerbeauftragte zu, dass er künftig gern als unabhängiger Berater für die Hilfebedürftigen zur Verfügung stehe. Hintergrund dieser Absprache ist, unnötige Widersprüche und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu minimieren. Die Sprechzeiten des Bürgerbeauftragten werden in der Sozialagentur ausgehängt.
Presseinformation vom 2.02.2010
Entwicklung des SGB II
Am Rande der 5-jährigen Jubiläumsfeier der Sozialagentur Ostvorpommern, trafen sich Vertreter des Deutschen Landkreistages, des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus M-V, Kollegen aus dem Landkreis Miesbach (Bayern) sowie Vertreter der ARGEn, Mitarbeiter verschiedener Landkreise und der Sozialagentur zur gemeinsamen Diskussion. Das Thema war die Entwicklung des SGB II auch im Zusammenhang mit der Umsetzung der kommunalen Gebietsneuordnung in Mecklenburg-Vorpommern.
Die derzeitige Situation des ungeklärten Fortführens der Umsetzung des SGB II aufgrund der Gesetzwidrigkeit der ARGEn und bislang keiner greifbaren politischen Lösung, beschäftigte die anwesenden Diskussionsteilnehmer. Kurt Rabe, der Leiter der Sozialagentur, brachte die derzeitige ungewisse Situation in Kommunen und Arbeitsverwaltungen auf den Punkt, die besonders die Mitarbeiter in den ARGEn bewegt.
Dr. Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag nutzte die Gelegenheit, den aktuellen Stand der politischen Verhandlungen und den Standpunkt des Deutschen Landkreistages darzustellen. Zweifellos waren sich alle einig, dass eine getrennte Trägerschaft mit allen negativen Auswirkungen auf die Hilfebedürftigen nicht das Ziel sein kann. Der Leidtragende wäre der Bürger, der statt „Leistungen aus einer Hand“ zu erhalten, mit zwei Bescheiden und unterschiedlichen Zuständigkeiten zurecht kommen müsste.
Eine zusätzliche Schwierigkeit beinhaltet die anstehende Kreisgebietsreform.. Es ist zu befürchten, dass die betroffenen Regionen für nur wenige Monate eine Übergangsform bilden müssen. Für den Fall, dass die Zeitschiene für die Umsetzung der Gebietsreform verbindlich ist, sollte auch eine vorgezogene Erweiterung der Option zugelassen werden. Diese Regelung würde zusätzliche Umstellungskosten verhindern.
Annegret Steinhäuser von Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus M-V bestätigte, dass derzeit die politischen Gremien auf Landesebene an einem Standpunkt zur Fortsetzung des SGB II arbeiten.
Alle Anwesenden äußerten die Hoffnung, dass es schnell zu einer einvernehmlichen und transparenten Lösung kommt. Nicht nur für die Hilfedürftigen vor Ort wäre eine rechtzeitige Entscheidung über die Zuständigkeiten wichtig, auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine gut funktionierende Basis der künftigen Arbeit für eine erfolgreiche Betreuung der Hilfebedürftigen notwendig.

- Dr. Irene Vorholz, Deutscher Landkreistag und Kurt Rabe, Leiter Sozialagentur OVP
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