Sozialagentur Wolgast vom 13.09.-17.09 geschlossen
Aufgrund des Umzugs von der Peenemünder Straße in die Pestalozzistraße bleibt die Sozialagentur Ostvorpommern vom 13.09.-17.09. geschlossen. Für dringende Angelegenheiten sind Ansprechpartner vor Ort. Nähere Informationen dazu werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Richtlinie zur Gewährung der Kosten der Unterkunft überarbeitet
Am 1. März ist die überarbeitet KDU-Richtlinie des Landkreises in Kraft getreten.
Information zur Gewährung von Sonderbedarfen entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010
Zu dem am 9. Februar gefällten Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es jetzt konkrete Vorgaben bei der Gewährung der sogenannten „Sonderbedarfe“. Die Sozialagentur Ostvorpommern orientiert sich bei deren Anwendung an einer Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit.
Mit dem Urteil wurde entschieden, dass neben der Regelleistung ab sofort auch unabweisbare, laufende nicht nur einmalige besondere Bedarfe, die in atypischen Lebenslagen anfallen, zu decken sind. Das bedeutet im Einzelnen:
Ein Anspruch auf den „Sonderbedarf“ besteht nur dann,
· wenn die Leistungen des Hilfebedürftigen, einschließlich der Leistungen Dritter nicht ausreichen, das Existenzminimum zu gewährleisten
· wenn es sich um einen dauerhaften oder längerfristigen, regelmäßig wiederkehrenden, unabweisbaren Bedarf handelt.
Als mögliche Beispiele zur Gewährung dieser Beihilfe sind zu nennen:
· Nicht verschreibungspflichtige Arznei-/Heilmittel
bei einer besonderen oder auch chronischen Erkrankung (z.B. Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis)
· Putz-/Haushaltshilfe für Rollstuhlfahrer
soweit keine Unterstützung z.B. durch Angehörige zur Verfügung steht
· Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts
das bedeutet in besonderen Ausnahmefällen die Erstattung von Fahrt- und ggf. Übernachtungskosten bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts geschiedener oder getrennt lebender Eltern mit ihren Kindern
· Nachhilfeunterricht
in besonderen Einzelfällen, z.B. bei langfristiger Erkrankung und bei Aussicht auf Überwindung des Nachhilfebedarfes innerhalb von 6 Monaten oder längstens bis zum Schuljahresende
Bei folgenden Beispielen handelt es sich nicht um „Sonderbedarfe“
· Praxisgebühr
· Schulmaterialien und Schulverpflegung
· Bekleidung/Schuhe in Übergrößen
· Krankheitsbedingter Ernährungsaufwand
Anträge können ab sofort bei der Sozialagentur Ostvorpommern gestellt werden. Für zusätzliche Auskünfte und Erläuterungen stehen die Mitarbeiter vor Ort in den einzelnen Standorten zur Verfügung.
Terminblock
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Sozialagentur Ostvorpommern
Dienststelle Wolgast - Agenturleitung
Peenemünder Straße 1
17438 Wolgast
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Telefax: (03836) 232 260
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